Warum ist diese Weiterbildung notwendig?
Die Gesetzgebung
Die neue Berufskraftfahrer Qualifikation und Weiterbildung
Am 07.07.2006 hat der Bundesrat das Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz und die dazu gehörende Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Verordnung verabschiedet.
Das bedeutet: Wer ab dem 10.09.2008 den Führerschein der Klasse D1 oder D erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation. Wer ab dem 10.09.2009 den Führerschein der Klasse C1 oder C erwirbt und ihn gewerblich nutzen möchte, braucht auch die Grundqualifikation. Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben, bleiben vom Nachweis der Grundqualifikation befreit.
Die beschleunigte Grundqualifikation
Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Die Dauer des Unterrichts beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten. Während des Unterrichts sind jeweils die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus den in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereichen zu vermitteln. Der Bewerber und die Bewerberin müssen im Verlauf des Unterrichts mindestens zehn Stunden ein Kraftfahrzeug der betreffenden Klasse unter Aufsicht eines Fahrlehrers führen. Von den Fahrstunden nach Satz 1 können bis zu vier auch auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer.
Die Weiterbildung
Alle Lkw- und Busfahrer, auch diejenigen, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen, müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung über 35 Stunden zu je 60 Minuten besuchen. Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins. Wer den Führerschein verlängern muss, bekommt die Möglichkeit seinen Weiterbildungszyklus so zu legen, dass die ohnehin vorgeschriebene Verlängerung des Führerscheins mit dem Weiterbildungszyklus synchronisiert wird. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2016.